Sterbegeldversicherung

Wir bieten Ihnen zwei Modelle zur Sterbegeldversicherung an:

Einmalige Zahlung (Modell 1)
Monatliche Zahlung (Modell 2).

Bestattungsvorsorge Modell 1 (Einmalzahlung)

Inhalt und Ablauf

1. Sie schließen mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Bestattung aufgeführt sind. Dieser Vertrag kann auch Regelungen über den Kauf einer Grabstätte und die langfristige Grabpflege enthalten.

2. Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie über den Bestatter Ihres Vertrauens mit unserem Versicherungspartner, der ALLWEST, einem Unternehmen der SIGNAL-IDUNA-Gruppe, eine Sterbegeldversicherung ab. Unwiderruflich bezugsberechtigt ist das DIB (Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH), das sich in einem Treuhandvertrag mit dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen verpflichtet, im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an das betreffende Bestattungsunternehmen auszuzahlen. Das DIB erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 5% der Ablaufleistung der Versicherung, höchstens jedoch so viel, dass mindestens die Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt.

3. Sie können diese Variante der Bestattungsvorsorge im Alter zwischen 18 und 84 Jahren abschließen.

4. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt.

5. Die Versicherungsleistung wird beim Tod des Versicherten fällig. Bei Unfalltod wird sofort die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Ansonsten erfolgt die Auszahlung der vollen Versicherungssumme erst nach einer Wartezeit von 24 Monaten. Bei Tod innerhalb dieser Frist erfolgt eine Auszahlung des gezahlten Einmalbetrages zuzüglich einer Überschussbeteiligung.

6. Zu der garantierten Versicherungssumme kommen Überschussbeteiligungen hinzu, sodass auch Preissteigerungen bei der von Ihnen gewünschten Bestattung abgedeckt werden können.

7. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht des DIB ist eine andere Verwendung der Versicherungssumme als für die von Ihnen vereinbarte Bestattung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer evtl. Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages durch Angehörige bzw. Betreuer, Sozialämter u. ä.

Bestattungsvorsorge Modell 2 (monatliche Zahlung)

Inhalt und Ablauf

1. Sie schließen mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Bestattung aufgeführt sind. Dieser Vertrag kann auch Regelungen über den Kauf einer Grabstätte und die langfristige Grabpflege enthalten.

2. Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie über den Bestatter Ihres Vertrauens mit unserem Versicherungspartner, der ALLWEST, einem Unternehmen der SIGNAL-IDUNA-Gruppe, eine Sterbegeldversicherung ab. Unwiderruflich bezugsberechtigt ist das DIB (Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH), das sich in einem Treuhandvertrag mit dem von Ihnen beauftragtem Bestattungsunternehmen verpflichtet, im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme an das betreffende Bestattungsunternehmen auszuzahlen. Das DIB erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 5% der Ablaufleistung der Versicherung, höchstens jedoch so viel, dass mindestens die Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt.

3. Sie können diese Variante der Bestattungsvorsorge im Alter zwischen 18 und 74 Jahren abschließen. Wenn Sie ein höheres Eintrittsalter (bis 85) wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Bestatter.

4. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt.

5. Die Versicherungsleistung wird beim Tod des Versicherten fällig. Bei Unfalltod wird sofort die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Ansonsten erfolgt die Auszahlung der vollen Versicherungssumme erst nach einer Wartezeit von 24 Monaten. Bei Tod innerhalb dieser Frist erfolgt eine Auszahlung der gezahlten Versicherungsbeiträge zuzüglich einer Überschussbeteiligung.

6. Bis zum vollendeten 60. Lebensjahr können Sie festlegen, dass ab dem 65. Lebensjahr keine Beitragszahlung mehr erfolgt. Alternativ dazu ist aber auch das Alter von 85 Jahren als Beitragszahlungsende möglich.

7. Zu der garantierten Versicherungssumme kommen Überschussbeteiligungen hinzu, so dass auch Preissteigerungen bei der von Ihnen gewünschten Bestattung abgedeckt werden können.

8. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht des DIB ist eine andere Verwendung der Versicherungssumme als für die von Ihnen vereinbarte Bestattung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei einer evtl. Kündigung des Bestattungsvorsorgevertrages durch Angehörige bzw. Betreuer, Sozialämter u. ä.

© Trauerzentrum Seidlitz 2024 | Impressum | Datenschutz