Der Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge

Inhalt und Ablauf

1. Sie schließen mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungsvorsorgevertrag ab, in dem alle Einzelheiten der von Ihnen gewünschten Bestattung aufgeführt sind. Dieser Vertrag kann auch Regelungen über den Kauf einer Grabstätte und die langfristige Grabpflege enthalten.

2. Zur Finanzierung der Bestattungskosten schließen Sie mit dem DIB (Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH) einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab und zahlen den vereinbarten Betrag auf ein Konto des DIB oder Ihres Bestatters zur Weiterleitung an das DIB ein. Dies kann auch in Ratenzahlung geschehen.

3. Nach Eingang des vereinbarten Betrages werden wir die Summe treuhänderisch für Sie mündelsicher bei der Volksbank Mittelhessen anlegen. Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des Kreditinstitutes.

4. Die Ihnen zustehende Verzinsung wird Ihrem eingezahlten Guthaben zugeschlagen. Sie erhalten jederzeit vom DIB direkt oder über Ihren Bestatter Auskunft über die Höhe Ihres Treuhandvermögens.

5. Im Todesfall rechnen wir Ihr Treuhandvermögen einschl. der mittlerweile aufgelaufenen Zinsen zur Sicherstellung der Finanzierung der Bestattungskosten mit dem von Ihnen beauftragtem Bestattungsinstitut ab.

6. Sie können den Treuhandvertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonates kündigen. Die Auszahlung erfolgt dann auf ein von Ihnen angegebenes Konto.

7. Eine Kündigung des Treuhandvertrages mit dem DIB Ihrerseits setzt eine gleichzeitige Kündigung Ihres Bestattungsvorsorgevertrages mit dem Bestatter Ihres Vertrauens voraus. Hierdurch soll die Infragestellung Ihrer würdigen Bestattung auch gegenüber finanziellen Ansprüchen Dritter gesichert werden.

8. Das DIB erhält bei Beendigung des Treuhandvertrages für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 2 % der eingezahlten Treuhandsumme.

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